Gesetzliche Schweigepflicht
Ich bin die einzige Person, die von den Inhalten der Gespräche Kenntnis erlangt. Die Informationen werden an niemanden weitergegeben.
Im allgemeinen Gesundheitswesen ist das oft ganz anders: Neben dem behandelnden Arzt erfährt auch das in der Praxis und bei Krankenkassen tätige Personal medizinische Details. Dazu gehören Auszubildende, Aushilfen und Praktikanten. Alle unterliegen der Schweigepflicht. Aber die Betroffenen können kaum überblicken, wer alles über ihre Krankengeschichte im Bilde ist.
Wer sich privat krankenversichern möchte, sieht sich zudem häufig gezwungen die gesetzliche Kasse und alle bisherigen Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden. Die privaten Versicherungen fordern dies in der Regel vor Abschluß eines Vertrages. Sie erfahren so Diagnosen und Behandlungen. Die Folge ist häufig, dass bestimmte Krankheiten nicht oder nur durch Zahlung eines höheren Beitrages versichert werden.
Da meine Klienten ihre Beratung oder Therapie in der Regel privat zahlen, gibt es darüber keine Aufzeichnungen bei den Krankenkassen. Sie behalten den Überblick über Ihre privaten Daten.
Selbstverständlich sind Sie zu wahrheitsgemäßen Angaben in Versicherungsanträgen verpflichtet.